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6. September 1996

Neues Datenscheckheft

Wie kann ich Auskunft über meine gespeicherten Daten erhalten? Bei welchen Stellen kann ich dies beantragen? Wie kann ich Akteneinsicht in über mich vorhandene Unterlagen bekommen? Wie die Berichtigung und Löschung meiner Daten erreichen?

Eine praktische Hilfe für diese und weitere Fragen bietet das neugestaltete Datenscheckheft des Berliner Datenschutzbeauftragten.

In dem Datenscheckheft sind 37 Musterbriefe enthalten, mit denen die Bürger bei Behörden und anderen Stellen ihre Datenschutzrechte geltendmachen können.

Enthalten sind z.B. Schreiben, mit denen die Zusendung von Werbematerial eingeschränkt werden kann, Schreiben, mit denen Auskunft und Akteneinsicht bei der Polizei, beim Verfassungsschutz, bei Krankenkassen, Ärzten, Sozialämtern und der Schufa beantragt werden kann, Schreiben an die Telekom, mit denen Eintragungen im Telefonbuch oder die Speicherung von Telefonverbindungsdaten untersagt werden können.

Das Datenscheckheft kann kostenlos beim Berliner Datenschutzbeauftragten, Pallasstr. 25/26, 10781 Berlin, abgeholt oder gegen Einsendung eines mit DM 1,50 frankierten und addressierten Umschlages (Größe: B 5, das entspricht 176 x 250 mm) angefordert werden.

Zuletzt geΣndert:
am 29.01.97

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